CSRD und LkSG: Der Lieferkettennachweis trifft die Spedition über den Fragebogen des Kunden

By
Bodo Buschick
14/10/26
•
5 Min
CSRD und LkSG: Der Lieferkettennachweis trifft die Spedition über den Fragebogen des Kunden

Die meisten Speditionen sind weder CSRD- noch LkSG-pflichtig. Das ist richtig. Der Lieferkettennachweis fehlt trotzdem nicht in ihrer Post. Seit der Omnibus-Reform gilt die CSRD erst ab 1.000 Beschäftigten. Und über 450 Millionen Euro Umsatz. Das LkSG traf ohnehin nur Firmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Trotzdem liegt bei vielen Speditionen ein Fragebogen im Postfach. Vom größten Kunden. Mit Fragen zu Subunternehmern. Zu CO2 je Sendung. Zu Risiken in der Kette. Die Ruhe ist die falsche Ruhe. Weil das eigene Gesetz nicht greift.

Meine These: Die Pflicht wandert nicht über das Gesetz. Sie wandert über den Vertrag. Der Kunde ist selbst pflichtig. Er braucht die Daten seiner Zulieferer. Für seinen eigenen Bericht. Die Spedition liefert sie. Ob sie selbst gemeint ist oder nicht.

Was CSRD und LkSG nach der Reform verlangen

Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 stand am 26. Februar 2026 im Amtsblatt. National umzusetzen bis zum 19. März 2027. Sie hebt die CSRD-Schwelle an. Auf 1.000 Beschäftigte. Und über 450 Millionen Euro Umsatz. Der Kreis der Pflichtigen schrumpft dadurch. Um rund 90 Prozent. Gegenüber dem ersten Entwurf. Kleine Zulieferer bekommen einen Schutz. Den Value Chain Cap. Firmen unter 1.000 Beschäftigten gelten als "protected undertakings". Sie dürfen Anfragen ablehnen. Wenn diese über den freiwilligen Standard VSME hinausgehen. Der VSME-Standard selbst soll im Juni 2026 final stehen.

Die CSDDD ist die europäische Lieferketten-Richtlinie. Auch sie wurde verschoben. Die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 vom 16. April 2025 setzt den Start neu an. Für große Firmen: Der 26. Juli 2028. Für die nächste Klasse: der 26. Juli 2029. Ab 1.000 Beschäftigten. Und über 450 Millionen Euro Umsatz.

Das deutsche LkSG liegt in der Schwebe. Die Bundesregierung beschloss am 3. September 2025 ein Änderungsgesetz. Es streicht die Berichtspflicht. Nach Paragraf 10 Absatz 2. Rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das BAFA griff der Novelle vor. Auf der eigenen Seite steht, Stand 7. November 2025: Die Prüfung der Berichte ist eingestellt. Nach Paragraf 12 und 13 LkSG. Die digitale Berichtsmaske ist abgeschaltet. Der Bundestag beriet den Entwurf am 16. Januar 2026. In erster Lesung. Zum Stand dieses Beitrags war das Gesetz noch nicht fertig. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben in Kraft. Nur schwere Verstöße werden noch verfolgt. Die Regierung plant ein CSDDD-Gesetz als Ersatz.

Drei bewegliche Fristen also. Eine Konstante bleibt. Ein Kunde mit 1.000 oder mehr Beschäftigten bleibt pflichtig. Welches Datum am Ende auch greift.

Warum der Fragebogen trotzdem kommt

Der pflichtige Kunde braucht Scope-3-Werte. Die entstehen in seiner Kette. Nicht im eigenen Fuhrpark. Er braucht einen Nachweis zu Risiken bei seinen Subunternehmern. Auch das entsteht nicht bei ihm. Es entsteht beim Spediteur. Und beim Subunternehmer des Spediteurs. Also schickt der Kunde einen Fragebogen. An jeden Zulieferer. Auch an den, der selbst nie unter ein Gesetz fiele.

Der Value Chain Cap erlaubt eine Ablehnung. Fragen über VSME hinaus. Rechtlich stimmt das. Praktisch entscheidet der nächste Vertrag. Nicht der Cap. Wer den Fragebogen offen lässt, verliert selten einen Rechtsstreit. Er verliert den Auftrag.

Bei vielen Speditionen landet der Fragebogen im Vertrieb. Oder bei der Geschäftsführung. Ohne System dahinter. Die Antworten kommen aus Nachfragen. Wer sind unsere Subunternehmer gerade? Haben sie eine gültige Versicherung? Wie viel CO2 hat die letzte Tour verursacht? Dieselben Fragen. Jedes Jahr. Oft von mehreren Kunden. In unterschiedlichen Formularen. EcoVadis-Ratings verlangen im Kern dieselben Rohdaten. Nur über ein eigenes Portal.

Wie der Lieferkettennachweis aus vorhandenen Daten entsteht

Die Rohdaten liegen meist schon im Betrieb. Nur nicht an einem Ort.

Die Liste der Subunternehmer steckt im TMS. Wer eine Tour fährt. Für wen. Das ist dort schon erfasst. Ein Export deckt den ersten Teil jedes Fragebogens ab.

Die Nachweise liegen oft als PDF in einem Ordner. Versicherung. Lizenz. Selbstauskunft zum Code of Conduct. Ohne System. Das ihr Ablaufdatum kennt. Genau das ist der Fall für ein Register. Jedes Dokument bekommt ein Ablaufdatum. Als Feld. Eine Erinnerung greift vor dem Ablauf. Der Subunternehmer bekommt eine Mail. Drei Wochen vorher. Automatisch. Das ist technisch derselbe Fall. Wie ein Zugriffsrecht ohne Review. Nur mit einem Dokument statt einem Login.

Die Emissionsdaten kommen aus dem ISO-14083-Abgleich. Den bauen wir für andere Kunden ohnehin. Liter aus der Tankkarte. Kilometer aus der Telematik. Sendung aus dem TMS. Ein Wert je Tour. Genau die Zahl. Die ein Scope-3-Fragebogen verlangt. Kein zweiter Bauplatz. Dieselbe Kette an Daten.

Am Ende steht ein Export. Zugeschnitten auf das Format des Kunden. Nicht auf ein Formular für alle. Das es nicht gibt. Der Export zieht aus dem Register, was der Fragebogen braucht. Und lässt weg, was der Cap nicht verlangt.

Was sich in Vertrieb und Disposition ändert

Der Vertrieb bekommt den Fragebogen nicht mehr als Sonderaufgabe. Er zieht den Export. Und schickt ihn zurück. An einem Tag statt in einer Woche Recherche.

Das Subunternehmermanagement gewinnt eine Ampel. Jeder Subunternehmer mit einem ablaufenden Nachweis erscheint auf einer Liste. Vor dem Ablauf. Nicht danach.

Die Disposition bekommt eine einfache Regel. Eine Tour geht nicht an einen Subunternehmer ohne gültigen Nachweis. Heute prüft das oft niemand vor der Vergabe. Nur nach einem Schadensfall.

Wo das bricht

Drei ehrliche Grenzen.

Nicht jede Frage hat eine Datenantwort. Manche verlangen eine Erklärung. Eine Unterschrift der Chefin. Ein Bekenntnis zu einer Richtlinie. Das bleibt Handarbeit. Ein Register liefert die Zahlen dazu. Nicht den Text.

Nicht jeder Subunternehmer liefert ein klares Datum. Manche schicken einen Scan ohne Datum. Manche behaupten unbefristete Gültigkeit. Dann bleibt nur eine Nachfrage per Hand. Einmal im Jahr.

Ein volles Register garantiert kein gutes EcoVadis-Rating. Das Rating bewertet auch Regeln und Abläufe. Nicht nur Belege. Automatisierung liefert die Basis für die Antwort. Die Haltung dahinter legt die Chefin fest. Kein Skript.

Werkzeuge

Ein Dokumentenregister mit Ablaufdatum je Nachweis. Eine Erinnerung vor dem Ablauf, an den Subunternehmer und an die Disposition. Eine Subunternehmerliste direkt aus dem TMS. Ein Emissionswert je Tour aus dem ISO-14083-Abgleich. Ein Export, zugeschnitten auf das Format des jeweiligen Fragebogens. Nichts davon braucht ein neues Gesetz für die Spedition selbst.

Wie viele CSRD- oder EcoVadis-Fragebögen hat Ihr Vertrieb dieses Jahr schon beantwortet? Und wie lange hat der letzte gedauert? Schreiben Sie mir die Zahl. Dann zeige ich Ihnen im Prozess-Check das Dokumentenregister. Für genau diesen Lieferkettennachweis.